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Die allgemeine Harmonisierungskompetenz des Art 94 EG als Grundnorm der Rechtsangleichung direkter Steuern

Internationales SteuerrechtDr. Günther J. Silber, LL.M.ÖStZ 2008/887ÖStZ 2008, 436 Heft 18 v. 15.9.2008

Die inhomogenen Besteuerungskonzepte und der feststellbare Steuerwettbewerb zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten führen zu Wettbewerbsverzerrungen, die auf die fehlende Harmonisierung der direkten Steuern zurückzuführen sind. Obwohl noch von keinem ruinösen Steuerwettlauf gesprochen werden kann, wurde die Bedeutung der Harmonisierung der direkten Steuern für die Verwirklichung des Binnenmarkts lange Zeit unterschätzt. Die Beleuchtung des rechtlichen Rahmens, der Anforderungen und Schranken für Harmonisierungsschritte in diesem Bereich ist Gegenstand dieses Beitrags.

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