Der Unternehmer A hat gegen den Unternehmer B wegen mangelnder Bauausführungen beim Betriebsgebäude einen Prozess angestrengt. B wurde neben der Schadensbehebung verpflichtet, die Anwaltskosten des A iHv 6.000 EUR zuzüglich 20 % USt zu bezahlen. Zu diesem "aktuellen USt-Fall" wird die Frage beantwortet, ob B aus der Rechnung des Anwaltes die Vorsteuer abziehen kann.