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Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa LattnerÖStZ 2008/825ÖStZ 2008, 407 Heft 17 v. 1.9.2008

Der Unternehmer A hat gegen den Unternehmer B wegen mangelnder Bauausführungen beim Betriebsgebäude einen Prozess angestrengt. B wurde neben der Schadensbehebung verpflichtet, die Anwaltskosten des A iHv 6.000 EUR zuzüglich 20 % USt zu bezahlen. Zu diesem "aktuellen USt-Fall" wird die Frage beantwortet, ob B aus der Rechnung des Anwaltes die Vorsteuer abziehen kann.

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