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Arbeitnehmerentsendung, Dienstgeberbeitragspflicht, Gemeinschaftsrecht

JudikaturÖStZ 2008/791ÖStZ 2008, 381 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

FLAG § 41

VwGH 19. 3. 2008, 2006/15/0115

Die nationale Bestimmung des § 41 FLAG, welche die Leistung der Dienstgeberbeiträge durch die Dienstgeber regelt, durch welche wiederum das System zur Leistung der Familienbeihilfe finanziert wird, fällt in den sachlichen Geltungsbereich der - auch im EWR Anwendung findenden - VO (EWG)Nr 1408/71 des Rates vom 14. 6. 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern.

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