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Ziviltechniker, Ausgaben für Liebhabereitätigkeit (Konzertveranstaltungen), betriebliche Veranlassung

JudikaturÖStZ 2008/780ÖStZ 2008, 378 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

EStG 1988: § 4 Abs 4

VwGH 28. 11. 2007, 2004/15/0128

Nach der gesetzlichen Definition der Betriebsausgaben in § 4 Abs 4 EStG ist es nicht entscheidend, ob durch aus anderen (privaten) Gründen veranlasste Aufwendungen und Ausgaben eine Einkunftstätigkeit gefördert wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Aufwendungen und Ausgaben durch die Einkunftstätigkeit veranlasst sind.

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