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Wann liegen "wesentliche" Betriebsmittel vor? Eine neue Entscheidung des VwGH schafft Klarheit!

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Juni 2008ÖStZ 2008/776ÖStZ 2008, 372 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

Die wesentliche Voraussetzung für den Pflichtversicherungstatbestand des echten und des freien Dienstverhältnisses ist, dass der Dienstnehmer grundsätzlich über keine (keine wesentlichen) eigenen Betriebsmittel verfügt. Steiger geht der Frage nach, wann wesentliche Betriebsmittel vorliegen und wann ein Betriebsmittel überhaupt "wesentlich" ist.

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