Die wesentliche Voraussetzung für den Pflichtversicherungstatbestand des echten und des freien Dienstverhältnisses ist, dass der Dienstnehmer grundsätzlich über keine (keine wesentlichen) eigenen Betriebsmittel verfügt. Steiger geht der Frage nach, wann wesentliche Betriebsmittel vorliegen und wann ein Betriebsmittel überhaupt "wesentlich" ist.