Subüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber eine Arbeitskraft an einen Beschäftiger überlasst, der sie jedoch nicht in seinem eigenen Betrieb einsetzt, sondern an einen zweiten Beschäftiger weiterüberlässt, bei dem die Arbeitskraft dann tatsächlich ihre Arbeitsleistungen erbringt. Die Autorin erörtert vier zentrale Fragen iZm der Subüberlassung.