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Die arbeits- und sozialrechtliche Stellung des Subüberlassers

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Juni 2008ÖStZ 2008/772ÖStZ 2008, 372 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

Subüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber eine Arbeitskraft an einen Beschäftiger überlasst, der sie jedoch nicht in seinem eigenen Betrieb einsetzt, sondern an einen zweiten Beschäftiger weiterüberlässt, bei dem die Arbeitskraft dann tatsächlich ihre Arbeitsleistungen erbringt. Die Autorin erörtert vier zentrale Fragen iZm der Subüberlassung.

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