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Keine Rückstellung für den Auftragsbestand

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Juni 2008ÖStZ 2008/752ÖStZ 2008, 370 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

Nach VwGH 17. 4. 2008, 2008/15/0106, sind Rückstellungen für Provisionsverpflichtungen beim Geschäftsherrn erst dann zulässig, wenn das Hauptgeschäft realisiert wird. Der Auftragsbestand kann nicht rückgestellt werden; das gilt auch bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG. Der Beitrag erörtert die dem Erk vorgelagerte UFS-Entscheidung und die Entscheidungsgründe des VwGH.

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