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Verlustabdeckung durch Gesellschafter und spätere Gewinnausschüttung: Einlagenrückzahlung oder Beteiligungsertrag?

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Juni 2008ÖStZ 2008/742ÖStZ 2008, 370 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

Werden Verluste durch die Auflösung von Kapitalrücklagen abgedeckt und erzielt die Körperschaft in Folgejahren Gewinne, besteht nach dem Einlagenrückzahlungs-Erlass die Wahlmöglichkeit zwischen der Behandlung als Gewinnausschüttung oder als Einlagenrückzahlung. Zöchling untersucht, ob ein Anlass für eine Änderung dieser Verwaltungspraxis gegeben ist.

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