Mögen für die nicht rechtskräftig Verurteilten im BAWAG-Prozess derzeit auch dringendere strafrechtliche Fragen zu beantworten sein, abgerechnet wird am Schluss. Spätestens dann muss auch die steuerliche Absetzbarkeit der Verteidigungskosten geprüft werden. Ein jüngst veröffentlichtes Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs erlangt insofern auch für Österreich Bedeutung. Der folgende Beitrag erörtert die wesentlichsten Aspekte.