(Hollik, FJ 2/2007, S. 50)
Im dritten Teil der Beitragsreihe wird besprochen, wer steuerrechtlich als Dienstnehmer anzusehen ist, welche davon verschiedene Gruppen in den Kreis der begünstigten Personen nach und nach einbezogen wurden und welche Personen, obwohl sie eine dienstnehmerähnliche Tätigkeit entfalten, von der Vergünstigung ausgeschlossen blieben.