(Pröll, UFS 2007/2, S. 44)
Aussagen in Gutachten, die Anlass von Widersprüchen geben könnten, sind von einem Sachverständigen für Liegenschaftsbewertung so zu begründen, dass sie für jeden sachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Nach Ansicht des Verfassers ist auch darzulegen, weshalb ein vom Freigrundwert zum Abzug gebrachter „Abschlag wegen vorhandener Bebauung“ dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt ist.