Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt bei ausländischen Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland darauf ab, ob sie dem Typ nach einer (unter das KStG fallenden) Kapitalgesellschaft oder sonstigen juristischen Person des Privatrechts oder einer Personengesellschaft entsprechen. Teil I des Beitrages weist auf die relevanten steuerlichen Bestimmungen hin und befasst sich mit den Kriterien für den Typenvergleich. Teil II gibt praktische Tipps für die Analyse ausländischer Gesellschaftsformen.