(Fraberger, taxlex 2/2007, S. 65)
Fraberger hält fest, dass endbesteuerte Kapitalanlagen des Privatvermögens auch dann in den Genuss der Erbschaftssteuerfreiheit nach § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG kommen, wenn sie nicht ausdrücklich im Protokoll der Verlassenschaftsabhandlung aufscheinen. Eine gegenteilige Praxis finde weder im Endbesteuerungs-B-VG noch im ErbStG Deckung.