(Puchinger, FJ 2/2007, S. 48)
Unter Berücksichtigung der Rsp des EuGH iZm der umsatzsteuerlichen Behandlung von Preisnachlässen von dritter Seite ist der BFH von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegangen und hat diese Grundsätze auch bei Vermittlungsleistungen angewendet. Anhand eines konkreten Beispiels wird die nunmehrige Rechtsauffassung dargestellt.