(Reich-Rohrwig/Wallner, ecolex 2/2007, S. 80)
Durch das UBG werde die Dauer der Haftung des aus einer OG/KG ausscheidenden Gesellschafters klarer als bisher festgelegt. Dennoch werfe auch die Neuregelung Auslegungsfragen auf, insb betr Schulden aus Dauerschuldverhältnissen und der Haftung aus Delikten.