(Mühlberger, FJ 1/2007, S. 25)
Gegenstand des Artikels sind - bezugnehmend auf die entsprechenden Aussagen im 2. LStR-Wartungserlass 2006 - folgende Themen: Besteuerung von Bezügen von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden und All-In-Vereinbarungen - 20 Stunden als Durchschnittswert für die Ermittlung des Grundlohns.