(Bramerdorfer, FJ 1/2007, S. 9)
Nach Formulierung der Problemstellung erörtert der Autor die gesellschaftsrechtliche Vorfrage, wer Anspruch auf die Aufsichtsratsvergütung hat, bespricht die steuerliche Einstufung der abzuführenden Aufsichtsratsvergütungen und untersucht, ob diese Vergütungen in die Mitteilung gemäß § 109a EStG aufgenommen werden müssen.