(Pale, SWK 3/2007, W 16)
Mit 1. 1. 2004 wurden die zuvor im Wesentlichen rechtlich unselbstständig bestehenden österr Universitäten in die Rechtsform von juristischen Personen öffentlichen Rechts (§ 4 UG 2002) ausgegliedert. Seither ergeben sich häufig Zweifelsfragen hinsichtlich der Bilanzierung des sogenannten Drittmittelbereiches; dazu hat sich auch eine uneinheitliche Bilanzierungspraxis bei den Universitäten entwickelt.