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Teilwertabschreibungs-Siebentel und Umgründung

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2007/291ÖStZ 2007, 134 Heft 6 v. 15.3.2007

(Blasina, SWK 3/2007, S 68)

Der Verlust aus einer Beteiligung iSd § 10 KStG, der sich aus der Veräußerung oder Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ergibt, ist auf sieben Wirtschaftsjahre zu verteilen. Im Falle einer Umgründung des Anteilsinhabers gehen offene Siebentelabschreibungen auf den Rechtsnachfolger über. Der Artikel befasst sich mit der Thematik, wie dieser Übergang zu erfolgen hat, wenn die Umgründung unterjährig erfolgt.

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