(Atzmüller, SWK 3/2007, S 61)
Ab der Veranlagung 2007 sind im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen nur mehr insoweit zu erhöhen, als sie nicht schon bei der Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte zu berücksichtigen sind. Zu der von Kohler (SWK 36/2007, S 981) befürchteten „Doppelbesteuerung“ kommt es seines Erachtens nicht.