(Demal, SWK 1/2007, S 19)
Die Grundformel des § 30 Abs 4 erster Satz EStG 1998 zur Ermittlung von Spekulationsgewinnen klingt einfach: Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungs- und Werbungskosten anderseits. Dass bei ihrer Umsetzung in der Praxis eine Reihe interessanter Fragen zu klären sein können, zeigt ein Fall, den der UFS vor kurzem zu entscheiden hatte.