(Marschner, FJ 1/2007, S. 22)
Der VfGH hat mit Erk vom 12. 10. 2006, B-771/06, entschieden, dass eine Differenzierung zwischen der Ehe einerseits sowie einer Lebensgemeinschaft andererseits im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer zulässig ist. Dieses Erk wird im Beitrag beleuchtet.