(Kotschnigg, RdW 2007/65, S. 62)
Nach einer komprimierten Darstellung des Sachverhaltes und der Entscheidungsgründe im Erk des VwGH vom 20. 9. 2006, 2006/14/0046, übt der Autor Kritik an der Rechtslage und geht der Frage nach, ob § 29 Abs 5 FinStrG im Wege einer verfassungskonformen Auslegung oder nur durch eine Gesetzesreparatur entschärft werden kann.