(Lang, SWI 1/2007, S. 17)
Der VwGH hat im Erk vom 19. 10. 2006, 2006/14/0109, die österr Steuervorschriften extensiv interpretiert und die Auffassung vertreten, dass Vergütungen an ein im Ausland ansässiges Fotomodell für die Einräumung von Rechten an seinem Namen und an seinen Fotoaufnahmen dem Steuerabzug nach § 99 EStG unterliegen. Der Autor analysiert die Entscheidung sehr kritisch.