(RWZ 2007/9, S. 29)
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Die Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW RS HFA 11 - Stand 30. 6. 2004) betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Ausgaben, die iZm Software anfallen, in einem handelsrechtlichen Abschluss des Softwareanwenders zu aktivieren oder sofort als Aufwand zu erfassen sind.