(Bertl/Fröhlich, RWZ 2007/7, S. 21)
Bertl/Fröhlich halten fest, dass Wertpapiere ohne feste Laufzeit grundsätzlich mit dem Fair Value zu bewerten sind. Nur wenn ein solcher nicht verlässlich ermittelbar ist, sei eine Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten möglich. Der Ausweis von Wert-änderungen hänge einerseits von der Art der Wertänderung, andererseits von der Kategorisierung des Wertpapiers ab.