(Trabe, RdW 2007/56, S. 54)
Nach dem Urteil des BFH vom 4. 5. 2006, VI R 33/03, stellt die Rückzahlung von Arbeitslohn auch dann kein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Zufluss begünstigt versteuert wurde.
(Trabe, RdW 2007/56, S. 54)
Nach dem Urteil des BFH vom 4. 5. 2006, VI R 33/03, stellt die Rückzahlung von Arbeitslohn auch dann kein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Zufluss begünstigt versteuert wurde.