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Rückzahlung von begünstigt versteuertem Arbeitslohn - kein rückwirkendes Ereignis?

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2007/217ÖStZ 2007, 109 Heft 5 v. 1.3.2007

(Trabe, RdW 2007/56, S. 54)

Nach dem Urteil des BFH vom 4. 5. 2006, VI R 33/03, stellt die Rückzahlung von Arbeitslohn auch dann kein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Zufluss begünstigt versteuert wurde.

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