(Thiele, ÖStZ 2006/1126, S. 534)
Im Erk vom 7. 9. 2006, 2006/16/0054, hat sich der VwGH erneut mit der Frage befasst, ob die vertragliche Einräumung eines befristeten, entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Softwareprogramm durch ein Softwarehaus als Werknutzungsvertrag anzusehen ist. Nach Ausführungen zum Ausgangsfall stellt der Beitrag den Meinungsstand dar und erörtert die Thematik aus urheberrechtlicher Sicht.