(Endfellner, ecolex 12/2006, S. 1034)
Hinterfragt wird, ob bei Arbeitnehmern von Kreditinstituten aufgrund des Bankgeheimnisses die allgemein für Fahrtenbücher geforderten Angaben einzutragen sind oder ob aufgrund der Sensibilität bestimmter Daten Abweichendes gilt.