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Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) gem § 10 EStG idF des KMU-FörderungsG 2006

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2007/177ÖStZ 2007, 76 Heft 4 v. 15.2.2007

(Kanduth-Kristen/Rutter, taxlex 12a/2006, S. 683)

Die Autorinnen besprechen den Freibetrag für investierte Gewinne. Die Bestimmung habe zur Folge, dass ab der Veranlagung 2007 in Abhängigkeit von der Einkunftsart bzw Methode der Gewinnermittlung im Fall der Thesaurierung von Gewinnen bzw Durchführung von Investitionen unterschiedliche steuerliche Förderungssysteme existieren.

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