(Ryda/Langheinrich, FJ 12/2006, S. 459)
Am Beginn des zweiten Teils der Arbeit (Teil 1 siehe FJ 11/2006, S. 414) wird zunächst die Abgrenzung zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit besprochen und daran anschließend zu den „Berührungspunkten“ zwischen den Einkünften des § 23 EStG und den Überschusseinkünften Stellung genommen.