(Schauer, SWK 34/35/2006, W 157)
Die Rechnungslegungsvorschriften der Gemeinden sind nach Ansicht des Autors einseitig finanzwirtschaftlich ausgerichtet und müssten dringend um leistungswirtschaftliche Informationen erweitert werden. Hiefür bedürfe es jedoch eines anderen Rechnungsstils: Der kommunalen Doppik.