(Demal, SWK 34/35/2006, S 939)
Die Autorin befasst sich mit der Entscheidung des UFS Graz vom 20. 9. 2006, RV/0280-G/04. Nach Ansicht des UFS wendet ein fiktiver Erwerber höchstens Anschaffungskosten auf, die es ihm ermöglichen, neben der Refinanzierung seiner Investitionskosten auch einen angemessenen Gewinn zu lukrieren.