(Renner, RdW 2006/718, S. 791)
Der UFS sah in einer Sortimentsumstellung keine (Teil-)Betriebseröffnung und damit auch keine typische „Anlaufverlustsituation“ (Entscheidung vom 8. 6. 2004, RV/0892-L/02) - dem ist der VwGH in seinem Erk vom 25. 10. 2006, 2006/15/0034, jedoch entgegengetreten.