Durch das AbgÄG 2005 wurde der Forderung von Staringer1) , Kauba ua2) und Schindler 3) nach einer gesetzlichen Regelung der Behandlung von Sitzverlegungen im KStG nachgekommen. Die neu eingeführte Z 5 des § 10 Abs 3 KStG soll nun Bewertungsfragen beim Anteilsinhaber einer über die Grenze verlegten Tochtergesellschaft lösen. Inwieweit sie ihren Zweck erfüllt, soll hier behandelt werden.