(Lehner, taxlex 12/2006, S. 663)
Die verfahrensrechtliche Besonderheit der Abwicklung von verwaltungsstrafrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Kontrollhandlungen durch eine Einheit hat auch Auswirkungen auf die Sperrwirkungen von Verfolgungshandlung, Tatentdeckung und verspätet eingebrachte Selbstanzeige.