(Demal, SWK 36/2006, S 1009)
Die Rechtsqualität der Einkommensteuerrichtlinien stand - neben anderen Fragen - auch in einem Verfahren beim UFS Graz iZm einer Bescheidberichtigung nach § 293 BAO zur Debatte (20. 9. 2006, RV/0280-G/04). Die Autorin stellt den Sachverhalt dar und bespricht die Entscheidungsgründe.