(Puchinger, FJ 9/2007, S. 320)
Mit Urteil vom 18. 7. 2007 hat der EuGH in der Rs C-277/05 entschieden, dass ein iZm der Reservierung eines Zimmers gezahltes Angeld nicht umsatzsteuerbar ist und ist damit der Auffassung des Generalanwaltes nicht gefolgt. Der Artikel nimmt auf die österr Rechtslage Bezug und geht abschließend auf die USt-Pflicht bei Anzahlungen (abweichend vom Angeld) ein.