Ziel des Verfahrens ist die Ermittlung der materiellen Wahrheit über den steuererheblichen Sachverhalt. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn der beteiligte Steuerpflichtige und Dritte zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung verpflichtet werden2).
Ziel des Verfahrens ist die Ermittlung der materiellen Wahrheit über den steuererheblichen Sachverhalt. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn der beteiligte Steuerpflichtige und Dritte zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung verpflichtet werden2).