(König, taxlex 8/2007, S. 366)
Durch das BBG 2007 kommt es zu einer Änderung des § 8 Abs 1 KStG. Insb soll im Fall des Forderungsverzichts die steuerneutrale Vermögensvermehrung bei der übernehmenden Körperschaft (nur) im Ausmaß des gemeinen Wertes der Einlage stattfinden. Nach einer Darstellung der zur alten Rechtslage ergangenen Rsp wird die Neuregelung - vor allem vor dem Hintergrund der VwGH-Rsp - kritisch analysiert.