(Renner, SWK 22/23/2007, S 625)
Gutachtenkosten, die iZm der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, sind keine Werbungskosten, sondern nichtabzugsfähige Anschaffungsnebenkosten, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht nur der Vorbereitung eines unbestimmten, späteren Erwerbs dient.