Der vorliegende Erlass stellt einen Auslegungsbehelf zur Reisekostennovelle (BGBl I 2007/45) dar, der im Interesse einer möglichst raschen Information aller Arbeitgeber und Finanzämter losgelöst von den Lohnsteuerlichtlinien 2002 ergeht. Die diesbezüglichen Regelungen sind ab 1. 1. 2008 anzuwenden und werden in den nächsten Wartungserlass zu den LStR 2002 eingearbeitet. Dieser Erlass tritt mit der Einarbeitung der diesbezüglichen Regelungen in die LStR 2002 außer Kraft. Erlass des BMF 17. 9. 2007, BMF-010222/0171-VI/7/2007.