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Auskunftsersuchen, Bankgeheimnis, Rechtshilfevertrag mit Deutschland, Zwangsstrafe

Judikatur VwGHÖStZ 2007/90ÖStZ 2007, 31 Heft 1 und 2 v. 15.1.2007

FinStrG § 99 Abs 1 (BWG § 38 , BAO § 111 )

VwGH 26. 7. 2006, 2004/14/0022

Ein gem § 99 Abs 1 FinStrG an eine Bank gerichtetes Auskunftsersuchen, dem nur unter Preisgabe des Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) entsprochen werden könnte, darf von der Finanzstrafbehörde nur dann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 38 Abs 2 Z 1 BWG vorliegen. Nach Art 5 Abs 1 des Rechtshilfevertrages Deutschland 1954, BGBl 1955/249, ist bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen auf die Gesetze des ersuchten Staates abzustellen.

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