Die Autorin stellt die bereits vielfach geänderte Bestimmung des § 25 Abs 1 Z 5 EStG 1988 im Verlauf der letzten Jahre und die mit der Aufhebung der Ausnahme nun auch für Erwachsenenbildungseinrichtungen geltenden Folgen dar.
Die Autorin stellt die bereits vielfach geänderte Bestimmung des § 25 Abs 1 Z 5 EStG 1988 im Verlauf der letzten Jahre und die mit der Aufhebung der Ausnahme nun auch für Erwachsenenbildungseinrichtungen geltenden Folgen dar.