Im Beitrag werden nach einigen grundsätzlichen Bemerkungen zum Konzernabschluss der Privatstiftung die Entscheidung des OGH vom 1. 12. 2005, 6 Ob 254/05d, ihre Auswirkungen auf die Praxis und vom OGH nicht beantwortete Fragen iZm der Konzernrechnungslegungspflicht einer Privatstiftung beleuchtet.