Gewerbliche Beteiligungsmodelle mit Verlusten in der Anfangsphase müssen schon aus Gründen der Liebhabereivermeidung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu Gewinnanteilen führen. Der Steuerinsider gibt zu bedenken, dass damit nicht nur die anfänglichen Steuervorteile wieder rückgängig gemacht werden, sondern es auch zu empfindlichen Sozialversicherungsvorschreibungen kommen kann.