Mit den Steuerbegünstigungen für Stiftungen, wozu auch die grundsätzliche Nichtbesteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien zählt, soll die Kapitalflucht in das Ausland verhindert werden. Eine solche Nichtbesteuerung von Veräußerungsgewinnen ist nach Ansicht Doralts verfehlt und führe außerdem gesamtwirtschaftlich zu negativen Effekten.