Mit EuGH-Urteil vom 3. 10. 2006 liegt erneut eine Stellungnahme des EuGH zum Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht vor, in dem dieser ua klarstellt, dass ein Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen auch iVm einer Veranlagungsoption gemeinschaftsrechtswidrig ist. Der Artikel widmet sich diesem Urteil und seinen Konsequenzen für das österreichische Steuerrecht.