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Sonder-UID des Spediteurs gilt nur noch eingeschränkt (Knörzer, taxlex 11/2006, S. 588)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Werbeabgabe, KammerumlageÖStZ 2007/43ÖStZ 2007, 27 Heft 1 und 2 v. 15.1.2007

Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 existiert bei einer Einfuhr mit anschließender ig Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat für den Lieferanten aus dem Drittland die Möglichkeit, seine umsatzsteuerlichen Pflichten in Österreich vom Spediteur übernehmen zu lassen. Diese Möglichkeit wird nun vom BMF eingeschränkt.

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