Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 existiert bei einer Einfuhr mit anschließender ig Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat für den Lieferanten aus dem Drittland die Möglichkeit, seine umsatzsteuerlichen Pflichten in Österreich vom Spediteur übernehmen zu lassen. Diese Möglichkeit wird nun vom BMF eingeschränkt.