In Reaktion auf die Ausführungen des aktuellen Themas in FJ 7-8/2006 legt der Kurzbeitrag dar, dass ausländische Kleinunternehmer die Kosten und Risken eines EuGH-Verfahrens eher scheuen und daher weiterhin ob der Rechtmäßigkeit des Befreiungsausschlusses im Ungewissen tappen.